Natural Resources Conservation Service
Die Möglichkeiten dieser Förderbekanntmachung betreffen Flächen, die über die Komponente Feuchtgebietsreservats-Dienstbarkeiten (WRE) des Programms für landwirtschaftliche Schutz-Dienstbarkeiten (ACEP) und die Komponente Überschwemmungsgebiets-Dienstbarkeiten (FPE) des Notfall-Programms zum Schutz von Wassereinzugsgebieten (EWPP) gesichert sind. Die Arbeiten fallen in drei Hauptbereiche: 1) Wiederherstellung von Feuchtgebiets- und Überschwemmungsgebiets-Dienstbarkeiten, 2) Pflege dieser Dienstbarkeiten und 3) Bewertung ihres Zustands vor Ort und aus der Ferne.
Bereich 1) Wiederherstellung von Feuchtgebiets- und Überschwemmungsgebiets-Dienstbarkeiten. Die Zuwendungsempfänger erarbeiten und verwirklichen gemeinsam mit NRCS-Mitarbeitern, Partnern und Eigentümern tragfähige Wiederherstellungspläne. Solche Pläne können bauliche Maßnahmen wie Deiche und Wasserregulierungseinrichtungen und/oder Pflanzungen, etwa die Anlage von Baumbeständen, vorsehen. Folgende Tätigkeiten sind zu erledigen: (A) Abstimmung – Rückmeldungen von NRCS-Beschäftigten, Partnern und Dienstbarkeitsinhabern zur Planung einholen. (B) Untersuchung – technische Erhebungen wie topografische, hydrologische oder Habitat-Inventare durchführen. (C) Planung der Wiederherstellung – Daten aus Abstimmung und Erhebungen zusammenführen und daraus funktionale, zugleich wirtschaftliche Pläne entwickeln. (D) Umsetzung – die Planung nach den Standards und Vorgaben des NRCS ausführen. Bei NRCS-Dienstbarkeiten ist die Planung unterschiedlich weit gediehen. Die Empfänger erhalten alle relevanten Planungsunterlagen für die einbezogenen Dienstbarkeiten und müssen darauf vorbereitet sein, einen Teil oder alle genannten Arbeiten zu übernehmen.
Bereich 2) Pflege von Feuchtgebiets- und Überschwemmungsgebiets-Dienstbarkeiten. Die Empfänger kümmern sich um wiederhergestellte Dienstbarkeiten: Instandsetzung, Unterhaltung, Bewirtschaftung und Aufwertung der Flächen. (A) Instandsetzung und Aufwertung – der Empfänger erstellt Instandsetzungs- oder Aufwertungspläne. Instandsetzungspläne sind nötig, wenn umgesetzte Schutzmaßnahmen versagen oder Schaden nehmen; sie können bauliche und/oder pflanzliche Maßnahmen umfassen, etwa einen durch Hochwasser beschädigten Deich oder die Neupflanzung dürregeschädigter Bäume. Aufwertungspläne verbessern einzelne Aspekte einer wiederhergestellten Dienstbarkeit. (B) Unterhaltung und Bewirtschaftung – der Empfänger legt Unterhaltungs- und Bewirtschaftungspläne vor, die konkrete Arbeiten benennen, um die Lebensdauer und die Funktion der Anlagen zu verbessern. Ein Unterhaltungsplan beschreibt zum Beispiel, wie und wann ein Erddeich gemäht wird, damit sich keine Gehölze ansiedeln.
Bereich 3) Bewertung von Dienstbarkeiten. Der Empfänger führt Bewertungen vor Ort und aus der Ferne durch, dokumentiert den Habitat-Zustand der Dienstbarkeiten und prüft die Einhaltung der Urkundenbedingungen. Anhand der Daten bestimmt er den ökologischen Zustand und erstellt bei Bedarf Instandsetzungs-, Aufwertungs- und/oder Unterhaltungspläne, um den Zustand der geprüften Dienstbarkeiten zu verbessern.
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